Rechte & Pflichten

Sich vom ersten Moment an wohlfühlen und sich auf die Therapie konzentrieren.

In der Beziehung Patientin – Gesundheitswesen bestehen gesetzliche Rechte, die wir hier für Sie zusammenfassen:

Eine wirksame Behandlung bedarf der aktiven Teilnahme der Patientin. Wir bitten Sie, das Behandlungsteam möglichst genau über Ihre Krankheit und bisherige Behandlungen zu informieren sowie die Therapie zu befolgen, in die Sie eingewilligt haben.

Sie haben das Recht auf eine verständliche und angemessene Information über Ihren Gesundheitszustand, die vorgesehenen Untersuchungen und Behandlungen, deren eventuelle Folgen/Risiken, über die Prognose und die finanziellen Aspekte der Behandlung.

Eine Behandlung bedarf Ihrer freien und aufgeklärten Einwilligung. Urteilsfähige Patientinnen können eine medizinische oder pflegerische Massnahme ablehnen, unterbrechen oder die Klinik verlassen, sofern keine Gründe für eine Zurückbehaltung vorliegen.

In einer Patientenverfügung können Sie sich über die gewünschte Behandlung und Vorgehensweise im Falle einer Urteilsunfähigkeit äussern. Sie können eine Vertrauensperson ernennen, die stellvertretend für Sie die Art der Behandlung bestimmt, sollten Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein.

Unter definierten Bedingungen (z.B. Eigen- oder Fremdgefährdung) sind einschränkende Massnahmen gegenüber der Patientin möglich. Die Massnahme muss verhältnismässig sein, regelmässig überprüft und so schnell wie möglich wieder aufgehoben werden. Sie selbst, Ihre Vertrauensperson und/oder Ihre gesetzliche Vertretung können sich an die zuständigen kantonalen Organe wenden, um die Überprüfung der Massnahme zu verlangen.

Wird eine Person fürsorgerisch untergebracht, hat sie das Recht, sich von einer Vertrauensperson ihrer Wahl begleiten zu lassen und/oder Rekurs gegen den Entscheid zu erheben.

Ihren Gesundheitszustand behandeln wir vertraulich. Abgesehen von gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen, geben wir Informationen nur mit Ihrer Einwilligung weiter.

Auf Ihren Wunsch können Sie Einsicht in Ihre Patientinnendokumentation nehmen und sie sich erklären lassen. Genauso können Sie am Ende Ihrer Behandlung eine Kopie der Unterlagen mitnehmen und sie einer Gesundheitsfachperson Ihrer Wahl übergeben.

Vor unerwünschten Besuchen oder Telefonanrufen können Sie sich schützen lassen. Bitte melden Sie diese Anliegen beim Empfang und Ihrem Behandlungsteam.