Fragen & Antworten

Hier finden Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen von Patientinnen und Angehörigen vor dem Klinikaufenthalt. 

Häufig gestellte Fragen

Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Es kommt auf das Beschwerdebild und die entsprechende störungsspezifische Abteilung an.

Ob allgemein- oder zusatzversichert, Sie sind bei uns gut aufgehoben. Alle notwendigen Kostengutsprachen holen wir direkt bei Ihrem Versicherer ein. Haben Sie eine ausländische Versicherung wird ebenfalls eine Kostengutsprache eingeholt, aber direkt über Sie abgerechnet. Wenn für Zuschläge aus Leistungen der Zusatzversicherung keine Garantie zur Kostenübernahme eines Versicherers vorliegt, ist eine entsprechende, individuell abgestimmte Vorauszahlung zu leisten.

Je nach Auslastung der Klinik ist es möglich, auf Ihre Kosten die Versicherungsklasse auf eine höhere Stufe zu wechseln (Upgrade). Bei sämtlichen Fragen rund um die Kosten Ihres Klinikaufenthalts wenden Sie sich bitte an unsere Klinikadministration (Tel. 041 726 57 57).

Ja, es können je nach Kanton aber Zusatzkosten entstehen, falls nur OKP versichert.

Eine ärztliche oder fachpsychologische Zuweisung ist die Regel, wobei es auch grundsätzlich möglich ist, dass Sie sich selbstständig bei uns melden.
Je nach Versicherungsmodell benötigt es eine Zuweisung vom Hausarzt. 

Nein. Bitte kümmern sich Sie um eine tiergerechte Betreuung des Hundes bzw. der Haustiere während des Klinikaufenthaltes.

Im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zur Behindertengleichstellung sind Assistenzhunde (Blindenführ- und Behindertenbegleithunde) vom allgemeinen Tierverbot ausgenommen, sofern ein Nachweis einer Ausbildungsorganisation vorgelegt werden kann, welche einer qualitätssichernden Instanz (z.B. ADI, IGDF) untersteht.»

Alle notwendigen Kostengutsprachen holen wir direkt bei Ihrem Versicherer ein.

Die Klinik stellt Ihnen Bett- und Frotteewäsche sowie einen Morgenmantel zur Verfügung. Für Ihre private Wäsche stehen Ihnen Waschmaschinen und Tumbler zur Verfügung. Die Maschinen funktionieren mittels Münzeinwurf.

Ja. Ab der zweiten Behandlungswoche können Sie eine Anmeldung zur Belastungserprobung an ihr Behandlungsteam abgeben. Belastungserprobungen dauern in der Regel ab 8 Std. bis maximal 23 Stunden und werden jeweils vor- und nachbesprochen.

Wir bitten Sie, wenn möglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Dies liegt einerseits daran, dass Sie infolge Ihrer Erkrankung und/oder durch eine eventuell bestehende oder neu begonnene Behandlung mit Medikamenten kein Fahrzeug lenken dürfen, andererseits verfügen wir nur über eine geringe Anzahl Besucherparkplätze. Falls Sie das Auto mitnehmen, muss dieses in einem öffentlichen Parkhaus in Zug abgestellt werden.

Krisenintervention ca. 2 Wochen.
Unsere Therapieprogramme dauern zwischen 5 und 7 Wochen.
 

Unterwäsche, Pyjama oder Nachthemd, Trainings- oder Hausanzug (ein Morgenmantel ist vorhanden), Strassenkleidung, Sportbekleidung für Outdoor-Therapien und/oder Spaziergänge, Haus-, Strassen- und Sportschuhe.

Nehmen Sie Medikamente mit, die sie gerade einnehmen sowie eine Liste der aktuellen Medikation (falls vorhanden).

Unsere Therapie besteht aus einem multimodalen Behandlungsprogramm: Im Einzelsetting erhalten Sie regelmässige Gespräche mit Ihrer fallführenden Therapeutin, hinzu kommt in der Regel eine Gruppenpsychotherapie, je nach individuellem Programm auch mehr, sowie wöchentliche Visiten durch die leitenden Ärzte sowie Bezugspflegegespräche.

Das Programm besteht weiterhin aus verschiedenen Spezialtherapien aus den Bereichen Tanz- und Bewegungs-, Mal- und Gestaltungs- sowie Ergotherapie. Ferner findet bei Bedarf die Anbindung an unseren internen Sozialdienst statt.

Als Erwachsenenpsychiatrie behandeln wir grundsätzlich Patientinnen ab 18 Jahren.

Im Rahmen unserer Versorgungsaufträge in den Kantonen ZG/SZ/UR können auch Patientinnen im Alter ab 16 Jahren nach Vorgespräch aufgenommen werden. Die Einschätzung erfolgt dabei individuell nach dem Einzelfall durch die Triage der Klinik Meissenberg.

Minderjährige aus anderen Kantonen können nur nach vorheriger Kostengutsprache durch die zuständigen Kantonsärzte bzw. kinder- und jugend psychiatrischen Dienste erfolgen. Auch hier erfolgt die Einschätzung individuell nach dem Einzelfall durch die Triage der Klinik Meissenberg.